Zweifel vor dem Abschluss eines 24-Monats-Vertrags, weil die Wohnsituation unsicher ist? Keine Sorge: § 60 des Telekommunikationsgesetzes (§ 60 TKG) schützt Mieter, Studierende und Neuzugewanderte in Deutschland. Bei Umzug an einen Ort ohne gleichwertigen Anschluss oder beim dauerhaften Verlassen Deutschlands können Sie den Vertrag mit 1 Monat Frist vorzeitig beenden.
1. Sonderkündigung nach § 60 TKG im Überblick
Grundsätzlich läuft ein Erstvertrag in Deutschland über 24 Monate. Zieht man um, muss der Anbieter die bisherige Leistung am neuen Wohnort ohne Änderung der Restlaufzeit bereitstellen. Kann der Anbieter die vertraglich vereinbarte Bandbreite (z. B. 250 Mbit/s Kabel) dort nicht liefern oder zieht man ins Ausland, steht einem ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht zu.
2. In welchen Fällen greift § 60 TKG?
- Umzug ins Ausland (Rückkehr oder Ausreise): Wer Deutschland dauerhaft verlässt, kann jeden Internetvertrag mit 1 Monat Frist kündigen. Nachweis ist die amtliche Abmeldebestätigung des Bürgeramts.
- Keine gleichwertige Bandbreite am neuen Wohnort: Gibt es am neuen Wohnort nur langsames DSL statt Kabel oder Glasfaser, muss man sich nicht mit schlechterer Leistung abfinden.
- Zusammenzug / Anschluss bereits vorhanden: Zieht man in eine WG oder zu einem Partner, wo bereits ein Internetvertrag aktiv ist, entlassen Anbieter Kunden bei Vorlage des Nachweises vorzeitig aus Kulanz oder § 60 TKG.
3. Fristen: Nur noch 1 Monat statt früher 3 Monate
Seit der großen Reform des Telekommunikationsgesetzes beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist bei Umzug nur noch einen Monat (früher 3 Monate). Die Frist beginnt mit Eingang der Kündigung samt Umzugsnachweis beim Anbieter.
4. Musterkündigung nach § 60 TKG
Kopieren Sie diesen Text, tragen Sie Ihre Daten ein und senden Sie ihn per Einschreiben oder über das Kundenportal:
Kundennummer: [Ihre Kundennummer]
Vertragsnummer: [Ihre Vertragsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen oben genannten Internetvertrag außerordentlich mit einer Frist von einem Monat gemäß § 60 Abs. 2 TKG zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Begründung: Ich verlege meinen Wohnsitz an einen Ort, an dem Ihre vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht werden kann / Ich verlasse die Bundesrepublik Deutschland dauerhaft.
Als Nachweis füge ich eine Kopie meiner amtlichen Meldebescheinigung / Abmeldebestätigung bei.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung sowie das genaue Beendigungsdatum schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr vollständiger Name und Unterschrift]