Internet mit Bürgergeld: Zuschuss beantragen

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Internet ist kein Luxus — es ist notwendig für Jobsuche, Behördengänge und Schulkinder. Viele Bürgergeld-Empfänger zahlen die vollen Kosten, weil sie nicht wissen, dass es Unterstützung gibt. Wir erklären, was dir zusteht.

Wer hat Anspruch auf Unterstützung bei Internetkosten?

Bürgergeld-Empfänger (SGB II)
Regelbedarf enthält bereits ~42 €/Monat für Kommunikation
Sozialhilfe-Empfänger (SGB XII)
Gleiche Rechte wie Bürgergeld
Familien mit Schulkindern
Bildungs- und Teilhabepaket — bis 347 €/Jahr für Bildungsausgaben
Rentner mit Grundsicherung (§ 42 SGB XII)
Analoges Anrecht auf Sozialtarife
Geflüchtete (§ 2 AsylbLG)
Rechte analog zu Bürgergeld

Anbieter mit Sozialtarifen

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Bildungspaket — bis 347 € pro Jahr für Kinder

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Die meisten Familien kennen das Bildungs- und Teilhabepaket nicht

Wenn du Schulkinder hast, kannst du beim Jobcenter das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) beantragen. Das Programm deckt bis zu 347 €/Jahr für Bildungsausgaben — inklusive:

  • Schulbedarf und Lernmittel
  • Vereins- und Kursbeiträge
  • Digitale Lernmittel — inkl. Internetzugang und Laptop/Tablet für Hausaufgaben

Das ist ein separater Anspruch neben dem normalen Bürgergeld.

💡
Regelbedarf enthält bereits Kommunikationskosten — nutze das Budget klug

Im Bürgergeld-Regelbedarf sind ~42 €/Monat für Kommunikation (Telefon + Internet) enthalten. Das ist dein Budgetrahmen. Mit dem Telekom Sozialtarif (17,95 €/Monat) bleibt noch Spielraum für Mobilfunk.

So beantragst du Unterstützung: 4 Schritte

1
Bürgergeld-Bescheid besorgen
Aktueller Bewilligungsschreiben vom Jobcenter als Nachweis
2
Telekom Sozial-Tarif anfragen
Telefonisch oder im Laden — mit Bescheid. Offiziell angebotener Tarif
3
Für Kinder: BuT beim Jobcenter beantragen
Separater Antrag — bis 347 €/Jahr für Bildungsausgaben inkl. Internet
4
Belege aufbewahren
Für Mehrbedarf-Antrag bei nachweisbarem Bedarf für Arbeit oder Schulkinder

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